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Im Überblick: Unterstützung durch den Staat

Die Autohäuser dürfen seit kurzem wieder öffnen, doch das Geschäft für Deutschlands Autohändler wird aller Voraussicht nach auch in den kommenden Wochen und Monaten schwierig bleiben. Staatliche Maßnahmen zur Absatzförderung nach dem Vorbild der Abwrackprämie von 2009 werden in der Politik aktuell diskutiert, erste Entscheidungen dazu sind aber erst nach dem für den 5. Mai geplanten Autogipfel der Bundesregierung zu erwarten. Bereits beschlossen sind dagegen kurzfristige staatliche Hilfsmaßnahmen zur Sicherung der Liquidität. Hier ein Überblick über die wichtigsten Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen:
Steuerstundung
Steuerzahlungen, die in diesem Jahr fällig sind, können zinsfrei gestundet werden. Dies gilt für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Zusätzlich können die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Messbetrag für die Gewerbesteuer an die veränderte Ertragssituation angepasst werden. Der entsprechende Antrag kann beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Auch eine Stundung der Kfz-Steuer ist möglich, diese ist beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen. Bis zum Jahresende verzichten die Finanzämter zudem auf Vollstreckung fälliger Steuerschulden sowie auf Säumniszuschläge.
Förderkredite
Zur Sicherung der Liquidität mittelständischer Unternehmen stellt die bundeseigene KfW-Bank mehrere zinsgünstige Kreditprogramme zur Verfügung. Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an etablierte Firmen, die bereits mindestens fünf Jahre am Markt sind, und kann sowohl für Investitionen als auch zur Deckung laufender Kosten verwendet werden. Jüngere Unternehmen können den ERP-Gründerkredit in Anspruch nehmen. Seit Kurzem gibt es zusätzlich den KfW-Schnellkredit, bei dem keine Risikoprüfung durch die Hausbank nötig ist und die KfW das Ausfallrisiko zu 100 Prozent übernimmt. Anträge für die Förderkredite müssen bei der Hausbank gestellt werden.
Liquiditätshilfen
Für kleine Unternehmen gewährt der Bund Soforthilfen zur Sicherung der Liquidität, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro für drei Monate. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Unternehmen nicht bereits vor Ausbruch der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden. Beantragt werden können die Mittel bei den zuständigen Stellen der Bundesländer, die zum Teil weitergehende eigene Programme für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten anbieten.
Informationen zu den Angeboten in Ihrem Bundesland finden Sie hier:

Aus Sicherheitsgründen raten die Behörden dringend, nur über die Websites der zuständigen Ministerien und Förderbanken auf Online-Anträge zuzugreifen. Wer über Suchmaschinen Seiten aufruft, läuft Gefahr, auf eine der vielen Fake-Seiten hereinzufallen, die Cyberkriminelle derzeit ins Netz stellen und die den offiziellen Angeboten oft täuschend ähnlich sind. Ziel dieser falschen Portale ist es, Unternehmensdaten abzugreifen und diese zu Betrugszwecken einzusetzen.

Detailliertere Informationen zu den verschiedenen Angeboten und Fördermöglichkeiten bieten die folgenden Institutionen: